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   AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11   

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https://dejure.org/2012,103917
AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11 (https://dejure.org/2012,103917)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 18.07.2012 - 31 C 347/11 (https://dejure.org/2012,103917)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 31 C 347/11 (https://dejure.org/2012,103917)
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  • mietrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Kautionsabrechnung bei einem vom Mieter verursachten großen Wasserschaden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11
    Gegen eine Fälligkeit des Rückgewähranspruchs in Form der Freigabeerklärung spricht auch, dass der Beklagte als Vermieter aufgrund des Regressverzichts des Gebäudeversicherers gehalten war, bei einem Leitungswasserschaden - so dieser denn nur durch einfache Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurde - erst den Gebäudeversicherer, dann evtl. die Versicherung des Mieters und allenfalls am Schluss den Mieter selbst auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt und auf Seiten des Vermieters nicht ausnahmsweise ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich durch den Mieter besteht (vgl. BGH ZMR 2005, 116).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11
    Ein Teil-Urteil gemäß § 301 ZPO war im vorliegenden Fall - ausnahmsweise - zulässig (vgl. BGH vom 26.4.2012, VII ZR 25/11, BGH ZMR 2012, 259 und BGH NJW 2007, 156).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11
    Ein Teil-Urteil gemäß § 301 ZPO war im vorliegenden Fall - ausnahmsweise - zulässig (vgl. BGH vom 26.4.2012, VII ZR 25/11, BGH ZMR 2012, 259 und BGH NJW 2007, 156).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06

    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11
    Ein Teil-Urteil gemäß § 301 ZPO war im vorliegenden Fall - ausnahmsweise - zulässig (vgl. BGH vom 26.4.2012, VII ZR 25/11, BGH ZMR 2012, 259 und BGH NJW 2007, 156).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1991 - 10 U 26/91
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 18.07.2012 - 31 C 347/11
    Die entgegenstehende Auffassung des OLG Düsseldorf (ZMR 1992, 191) ist in ihrer Unbedingtheit - was die Abrechnungsfrist angeht - nicht aufrecht zu erhalten (Schmid/Harz Fachanwaltskommentar 3. Aufl. § 551 Rn, 118, 119).
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